fen zu lassen, falls sie nicht ein Schriftstiick unterzeichneten, worin
nichts von seinen Untaten zu finden war; doch der Steuermann des
Kapers Roode Leeuw, Gabriel Sijmonsz Bron erbarmte sich ihrer und
brachte mit ihnen die Seshoeck glücklich nach Amsterdam; dieser
Vorfall hatte aber noch ein gerichtliches Nachspiel in Zeeland176.
Ebenfalls zwischen Azoreninseln, diesmal Faial und Pico stiess das
aus Yucatan kommende Schiff El sol de la Esperanza bestückt met 26
Kanonen und 91 Mann an Bord Mitte April 1660 auf Dromcaps Ka
per; der Kaperkapitan vermutete, es ware ein im portugiesischen Dienst
fahrendes englisches Schiff, da es weisse Flaggen führte. Als sich die
beiden Schiffe einander naherten, soil - laut Aussagen des Kapervol-
kes - das spanische Schiff das Feuer eröffnet haben und dessen Besat-
zung überdies gerufen haben: "Venera a borde carnouldes" - (etwa)
"Kommt doch an Bord ihr Gehörnten!", was sich die Zeelander nicht
zweimal sagen liessen. Nach zweistündigem Artillerieduell enterten an
die fünfzig Kapermatrosen den Spanier und plünderten Einiges, bevor
sie aus den Papieren ersahen, dass es sich wirklich um ein spanisches
Schiff handelte; was aber Dromcap nicht hinderte es erst am dritten
Tag freizugeben; die Goude Poort erhielt dabei ein grosses Loch in
den Bug und machte bald vier Fuss Wasser, bevor das Kapervolk zu-
sammen mit spanischen Matrosen das Leek abdichten konnten; mit
gemischten Gefühlen (bei den Spaniem waren 23 Leute verwundet
worden) nahm man voneinander Abschied, nachdem vereinbart wor
den war, Schadenersatzansprüche in Holland bzw. in Cadiz zu re-
geln177.
Die nach der Gründung der WIC aufkommenden Gegensatze recht-
und wirtschaftlicher Art zwischen der Kompagnie und den Admirali
taten nahmen stets zu: Einmal das bis 1624 alleinige Recht der Admi
ralitaten die Verwaltung (administratie) und Gerichtsbarkeit (judica
ture) der Prisen, andermal die mit dem Freihandel bzw. Handelsmono-
pol der WIC in ihrem Octroygebiet verbundenen Streitigkeiten wegen
der Einhebung der convoyen en licenten (Ein-, und Ausfuhrzölle),
welche die Kompagnie in Form der Abgabe (recognitie) für sich bean-
spruchte, auch von Schiffen, die geradewegs oder über Dritte mit Kolo
niën anderer Machte Handel trieben, weil, wie die WIC meinte, diese
auch in ihrem Octroygebiet lagen, selbst habe sie dort keine Hoheits-
ansprüche.
Sowohl die Kompagnie wie die Admiralitaten litten zunehmend unter
Geldmangel und daher wollten beide sich diese Einnahmequellen nicht
entgehen lassen, obwohl, wie die Staten Generaal wiederholt feststell-
ten, die WIC im Recht war178.
Nach dem Verlust von Recife, wo ein Prisengericht der WIC amtiert
hatte, drangen die Admiralitaten, allerdings ohne Erfolg, stets wieder
bei den Staten Generaal darauf an, der Kompagnie auch die admi-
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