übertragen, namlich das Recht der Vergabe von Kaperbriefen gegen Stellung von Bürgschaften (acte van cautie) von je fl. 12.000 neben der eigentlichen Verwaltung der Prisen179. Die Admiralitaten von Zeeland und Amsterdam beschuldigten die WIC, dass sie entweder gar nicht oder nur teilweise Bürgschaften ein hebe, manche Bestimmungen des Artikelbriefes (i.e. die bei der Kreuz- fahrt einzuhaltenden Vorschriften) vor angeheuerten Offizieren und Matrosen nicht vorlesen lasse, die Besatzung und den Kapitan nicht darauf vereidige (p. ex. dass Kaperkapitane absichtlich versaumen einen oder mehrere Seeleute einer Prise als Zeugen für das Prisenge- richt mitzunehmen), Bordtagebücher der Kaper und Frachtbriefe etc. der Prisen verschwinden zu lassen, jedenfalls alle vorhandenen Pa- piere dem fiscael nicht zu übergeben, wodurch das Prisengericht gar nicht oder nur zu einem für die Kaper günstigem Urteil gelangen könn- te und somit das Verfahren zur farce werde und überdies zu Schwierig- keiten mit auslandischen Machten führe180. Daran war auch etwas Wahres, wenn auch die WIC-kamer Zeeland nur insofern dafür mit- verantwortlich war, als manche ihrer bewindhebber und zahlreiche hooftparticipanten eben auch Reeder von Kapern und Regenten waren, die stadtische Machtpositionen einnahmen und sich als solche selbst schwerlich ins Unrecht setzten (es gab ja damals keine Gewaltentren- nung im Rechtswesen), dabei nicht vergassen ihre Taschen zu füllen und es mit den Gesetzen nicht so genau nahmen; die bewindhebber lehnten jedoch die Mitverantwortung für das Missachten der Verord- nungen und für die Rechtswidrigkeiten seitens Regenten und Kaper- reeder in einem Antwortschreiben an die Staten Generaal ab welches im Unterton nicht gerade von Unzufriedenheit und Uneigennützigkeit zeugte: 't is waar dat de Magistraten deser Stede haer aenmatich de monsteringe door haer Heeren Scheepenen te laeten doen ten overstaen van den waterbaljau welckers directie, en ordre buyten ons is en daer- om dat laten soo, en daer het behoort"181; in einem anderen Schreiben wiesen sie noch hin, dass die WIC noch über andere Platze verfüge, wo "judicature" stattfinde; der Verlust Recifes diene den Admiralita ten nur als Vorwand der Kompagnie überall die Rechtssprechung zu untersagen mit der eigentlichen Absicht auch die Einkünfte aus der administratie in ihre Hand zu bekommen, was, falls die Hoog Mogen- den dies zuliessen, gleichbedeutend ware "den Hertader van het ster vende lichaem van deze ongeluckige Compagnie voorts soude werden affgesneden"; sie versicherten, dass die WIC-kamer Zeeland sehr wohl Bürgschaften einhebe und es daher nicht notwendig sei "de respective Cameren van de Comp.e te stellen onder de curatele van de Collegien ter Admiraliteijt" und "dat daeruijt een aenleijdinge soude werden genomen, omme haer geheelijk te onderdrucken"182. Nachdem zwei Kriegsschiffe der Admiraliteit Zeeland Ende 1654 eine 60

Tijdschriftenbank Zeeland

Archief | 1976 | | pagina 58