übertragen, namlich das Recht der Vergabe von Kaperbriefen gegen
Stellung von Bürgschaften (acte van cautie) von je fl. 12.000 neben
der eigentlichen Verwaltung der Prisen179.
Die Admiralitaten von Zeeland und Amsterdam beschuldigten die
WIC, dass sie entweder gar nicht oder nur teilweise Bürgschaften ein
hebe, manche Bestimmungen des Artikelbriefes (i.e. die bei der Kreuz-
fahrt einzuhaltenden Vorschriften) vor angeheuerten Offizieren und
Matrosen nicht vorlesen lasse, die Besatzung und den Kapitan nicht
darauf vereidige (p. ex. dass Kaperkapitane absichtlich versaumen
einen oder mehrere Seeleute einer Prise als Zeugen für das Prisenge-
richt mitzunehmen), Bordtagebücher der Kaper und Frachtbriefe etc.
der Prisen verschwinden zu lassen, jedenfalls alle vorhandenen Pa-
piere dem fiscael nicht zu übergeben, wodurch das Prisengericht gar
nicht oder nur zu einem für die Kaper günstigem Urteil gelangen könn-
te und somit das Verfahren zur farce werde und überdies zu Schwierig-
keiten mit auslandischen Machten führe180. Daran war auch etwas
Wahres, wenn auch die WIC-kamer Zeeland nur insofern dafür mit-
verantwortlich war, als manche ihrer bewindhebber und zahlreiche
hooftparticipanten eben auch Reeder von Kapern und Regenten waren,
die stadtische Machtpositionen einnahmen und sich als solche selbst
schwerlich ins Unrecht setzten (es gab ja damals keine Gewaltentren-
nung im Rechtswesen), dabei nicht vergassen ihre Taschen zu füllen
und es mit den Gesetzen nicht so genau nahmen; die bewindhebber
lehnten jedoch die Mitverantwortung für das Missachten der Verord-
nungen und für die Rechtswidrigkeiten seitens Regenten und Kaper-
reeder in einem Antwortschreiben an die Staten Generaal ab welches
im Unterton nicht gerade von Unzufriedenheit und Uneigennützigkeit
zeugte: 't is waar dat de Magistraten deser Stede haer aenmatich de
monsteringe door haer Heeren Scheepenen te laeten doen ten overstaen
van den waterbaljau welckers directie, en ordre buyten ons is en daer-
om dat laten soo, en daer het behoort"181; in einem anderen Schreiben
wiesen sie noch hin, dass die WIC noch über andere Platze verfüge,
wo "judicature" stattfinde; der Verlust Recifes diene den Admiralita
ten nur als Vorwand der Kompagnie überall die Rechtssprechung zu
untersagen mit der eigentlichen Absicht auch die Einkünfte aus der
administratie in ihre Hand zu bekommen, was, falls die Hoog Mogen-
den dies zuliessen, gleichbedeutend ware "den Hertader van het ster
vende lichaem van deze ongeluckige Compagnie voorts soude werden
affgesneden"; sie versicherten, dass die WIC-kamer Zeeland sehr wohl
Bürgschaften einhebe und es daher nicht notwendig sei "de respective
Cameren van de Comp.e te stellen onder de curatele van de Collegien
ter Admiraliteijt" und "dat daeruijt een aenleijdinge soude werden
genomen, omme haer geheelijk te onderdrucken"182.
Nachdem zwei Kriegsschiffe der Admiraliteit Zeeland Ende 1654 eine
60