nistratie in den Vereinigten Provinzen wegzunehmen und ihnen zu
portugiesische Prise gemacht hatten, beanspruchte die WIC-kamer
Zeeland in der Person ihres bewindhebber Pelletier die administratie
der Prise, was die Rate der Admiralitat in Harnisch versetzte; sie lehn-
ten briisk ab und liessen durchblicken, dass für sie die WIC schon
gar kein Recht hatte dies zu verlangen, da die Prise nicht von Kapern
genommen worden war. Als ein halbes Jahr darauf bewindhebber
zwei von Kapern aufgebrachte Schiffe entladen liessen, bevor die Rate
der Admiralitat zur Überprüfung der Prise bestellt worden waren,
weigerte sich die Admiralitat diese vorzunehmen oder gar die judica
ture einzuleiten; erst als die WIC-kamer Zeeland der Forderung nach-
gekommen war, führten die Rate wie gewohnt die judicature wieder
durch188.
Auf die Beschwerden der Admiralitaten Zeeland und Amsterdam ver-
pflichteten die Hoog Mogenden die WIC ausgestellte Kaperbriefe bei
den jeweiligen Admiralitaten registrieren zu lassen und die Bordtage-
biicher der Kaper nach getaner Kreuzfahrt abzuliefern184.
Die zeelandische Admiralitat, die als Prisengericht unter dem Vorsitz
des fiscael Daniel Fannius - übrigens ein Brieffreund des raadpensio
naris De Witt185 - tagte, bestand in ihrer Mehrheit aus zeelandischen
Regenten; mit der von ihr im allgemeinen angestrebten unparteiischen
Urteilsfindung wobei es nicht selten zu Auseinandersetzungen kam
weniger mit der WIC-kamer Zeeland als mit den Reedern der Kaper,
unter denen wie gesagt zahlreiche machtige Regenten waren, war es
noch nicht abgetan: Etwas ganz anderes bedeutete es, diese Urteile
auszuführen!186 Der provinzielle Gegensatz in der Portugal politik
zwischen Zeeland und Holland war - neben der Gewinnsucht natür-
lich - der eigentliche Grund, dass manche Urteile der zeelandischen
Admiralitat einfach toter Buchstabe blieb; die stadtischen Magistrate
und die Staten von Zeeland hatten das letzte Wort, auch dann, wenn
der Hof van Holland oder selbst die Staten Generaal gegenteilige Be-
schlüsse fassten. Eine Reihe von Prozessen liefert dafür die Beweise.
Monatelang konnte der fiscael wegen fehlender Unterlagen, die die
Reeder der Kaper wohlweislich verschwinden liessen, entweder gar
nicht mit dem Verfahren beginnen oder er musste es schliesslich ab-
brechen187; andere Prozesse schleppten sich über Jahre hin und liefen
dann am Hof van Holland, mitunter dann beim Hoge Raad weiter.
Im Fall der St. Nicolaes von Hoorn schalteten sich selbst die Staten
Generaal, allerdings vergeblich, ein: "dat den eenen onderdan (gemeint
ist Dromcap) den anderen (die Reeder aus Hoorn) niet en beschadige
en de culpable werden gestraft" und andrangen, die Versteigerung
vorerst aufzuschieben. Die bewindhebber aber, die an der Rechtmas-
sigkeit der Aufbringung und Beschlagnahme des Schiffes festhielten,
bestanden auf der vorlaufigen Versteigerung der Prise. Die zeelandi-
61