nistratie in den Vereinigten Provinzen wegzunehmen und ihnen zu portugiesische Prise gemacht hatten, beanspruchte die WIC-kamer Zeeland in der Person ihres bewindhebber Pelletier die administratie der Prise, was die Rate der Admiralitat in Harnisch versetzte; sie lehn- ten briisk ab und liessen durchblicken, dass für sie die WIC schon gar kein Recht hatte dies zu verlangen, da die Prise nicht von Kapern genommen worden war. Als ein halbes Jahr darauf bewindhebber zwei von Kapern aufgebrachte Schiffe entladen liessen, bevor die Rate der Admiralitat zur Überprüfung der Prise bestellt worden waren, weigerte sich die Admiralitat diese vorzunehmen oder gar die judica ture einzuleiten; erst als die WIC-kamer Zeeland der Forderung nach- gekommen war, führten die Rate wie gewohnt die judicature wieder durch188. Auf die Beschwerden der Admiralitaten Zeeland und Amsterdam ver- pflichteten die Hoog Mogenden die WIC ausgestellte Kaperbriefe bei den jeweiligen Admiralitaten registrieren zu lassen und die Bordtage- biicher der Kaper nach getaner Kreuzfahrt abzuliefern184. Die zeelandische Admiralitat, die als Prisengericht unter dem Vorsitz des fiscael Daniel Fannius - übrigens ein Brieffreund des raadpensio naris De Witt185 - tagte, bestand in ihrer Mehrheit aus zeelandischen Regenten; mit der von ihr im allgemeinen angestrebten unparteiischen Urteilsfindung wobei es nicht selten zu Auseinandersetzungen kam weniger mit der WIC-kamer Zeeland als mit den Reedern der Kaper, unter denen wie gesagt zahlreiche machtige Regenten waren, war es noch nicht abgetan: Etwas ganz anderes bedeutete es, diese Urteile auszuführen!186 Der provinzielle Gegensatz in der Portugal politik zwischen Zeeland und Holland war - neben der Gewinnsucht natür- lich - der eigentliche Grund, dass manche Urteile der zeelandischen Admiralitat einfach toter Buchstabe blieb; die stadtischen Magistrate und die Staten von Zeeland hatten das letzte Wort, auch dann, wenn der Hof van Holland oder selbst die Staten Generaal gegenteilige Be- schlüsse fassten. Eine Reihe von Prozessen liefert dafür die Beweise. Monatelang konnte der fiscael wegen fehlender Unterlagen, die die Reeder der Kaper wohlweislich verschwinden liessen, entweder gar nicht mit dem Verfahren beginnen oder er musste es schliesslich ab- brechen187; andere Prozesse schleppten sich über Jahre hin und liefen dann am Hof van Holland, mitunter dann beim Hoge Raad weiter. Im Fall der St. Nicolaes von Hoorn schalteten sich selbst die Staten Generaal, allerdings vergeblich, ein: "dat den eenen onderdan (gemeint ist Dromcap) den anderen (die Reeder aus Hoorn) niet en beschadige en de culpable werden gestraft" und andrangen, die Versteigerung vorerst aufzuschieben. Die bewindhebber aber, die an der Rechtmas- sigkeit der Aufbringung und Beschlagnahme des Schiffes festhielten, bestanden auf der vorlaufigen Versteigerung der Prise. Die zeelandi- 61

Tijdschriftenbank Zeeland

Archief | 1976 | | pagina 59